Allgemeine Geschäftsbedingung
§1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese AGB gelten für alle ab dem 28.05.2009 abgeschlossenen Mitgliedschaften.
§2 Vertragsabschluss
2.1 Der Inhalt der Mitgliedschaft zwischen dem „bewegungsRAUM“ und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des schriftlichen Aufnahmeformulars, nach diesen AGB, nach den bei Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie gegebenenfalls nach besonderen Bedingungen. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie die AGB liegen in den Geschäftsräumen der Firma zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit und sind unter www.bewegungsRAUM-coswig.de abrufbar.
§3 Leistungsumfang
3.1 Der Selbstzahler hat die Möglichkeit nach Absprache beliebig oft innerhalb der Öffnungszeiten zu trainieren. Zweimal pro Woche steht ihm eine individuelle Betreuung zu.
3.2 Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind für das Basisprogramm 48 Trainingstermine in sechs Monaten vorgesehen. Urlaub und Krankheit werden an die sechs Monate angehängt. Die Interventionsdauer verlängert sich jedoch maximal um vier Wochen. Im Aufbauprogramm wird genauso verfahren.
3.3 Die Eingangsdiagnostik ist bei allen Verträgen, außer bei den kurzzeitigen Verträgen Bestandteil des Vertrages.
Für Teilnehmer der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Eingangsdiagnostik Bestandteil des Vertrages.
3.4 Dem Kunden steht die Einrichtung zur Benutzung auf eigenes Risiko zur Verfügung.
§4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich jede Änderung, seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung, schriftlich mitzuteilen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die persönlichen Angaben im Mitgliedsvertrag bzw. im Anamnesefragebogen wahrheitsgemäß anzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein bzw. lehnt der Kunde trotz Belehrung eine ggf. notwendige ärztliche Eingangsuntersuchung ab, so hat er für alle damit verbundenen Folgen Haftung zu tragen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich mit den Geräten und der Einrichtung des Bewegungsstudios pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen und Personenschäden werden auf Kosten dessen erhoben, der sie verursacht.
Die Kleingeräte sind nach Gebrauch an den für sie angedachten Platz zu bringen.
4.4 Die vom bewegungsRAUM zur Verfügung gestellten Garderobenschlüssel und –schlösser sind nach dem Trainingstermin dem bewegungsRAUM zurückzugeben. Bei Verlust wird eine Kostenpauschale von 25 Euro erhoben.
4.5 Im Trainingsbereich ist das Tragen von sauberer und ordentlicher Trainingsbekleidung unabdingbar. Der Kunde muss darauf acht geben, Schuhe zu benutzen, die er nur in geschlossenen sauberen Räumen nutzt und die abriebfest sind bzw. eine helle Sohle haben.
4.6 Der Kunde hat die Weisungen der Trainer/Aufsichtspersonal folge zu leisten.
4.7 Bei der Benutzung der Geräte ist ein Handtuch unterzulegen.
4.8 Im Fall, dass das Mitglied einen Termin vereinbart hat und diesen nicht einhalten kann, ist das Mitglied angehalten, den Termin rechtzeitig, aber wenigstens einen Tag vorher, telefonisch abzusagen. Andernfalls ist eine Erstattung für diesen Termin nicht möglich.
4.9 Das Rauchen in den Räumlichkeiten des bewegungsRAUM Coswig und im unmittelbaren Eingangsbereich ist nicht gestattet.
4.10 Mit der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages bestätigt der Kunde, die Hausordnung und die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren.
§5 Haftung
5.1 Eine Haftung seitens des bewegungsRAUMes ist nur möglich, wenn der Haftungsgrund auf fehlerhafte Geräte zurückzuführen ist. Keine Haftung wird für Schäden übernommen, welche auf eine falsche Benutzung der Trainingsgeräte entgegen den Anweisungen des Personals zurückzuführen sind.
5.2 Für Sachschäden im Rahmen der Benutzung der Räumlichkeiten, bzw. für Sachschäden, die in den Räumlichkeiten des Gesundheitszentrums entstehen, wird nur für den Fall der grob fahrlässigen Verursachung durch einen Mitarbeiter gehaftet.
5.3 Für den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
5.4 Soweit einem Mitglied Ersatzforderungen gegen den bewegungsRAUM zustehen, so haftet dieser im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
5.5 Werden während der Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte Einrichtungsgegenstände, Geräte/ Kleingeräte, Bodenbelag, elektronische Geräte, Spiegel, usw. beschädigt, so ist der jeweilige Nutzer für alle entstandene Schäden haftbar zu machen. Für Personenschäden übernimmt der bewegungsRAUM in diesem Rahmen keine Haftung.
§6 Zahlung, Verzug
6.1 bewegungsRAUM stellt dem Kunden den Preis für die jeweilige Leistung, nach Maßgabe der aktuell gültigen Preisliste eine Rechnung und weist die darin enthaltene Mehrwertsteuer aus. Vertragsgrundlage sind die in den Preislisten ausgewiesenen Bruttopreise.
6.2 Der Mitgliedsantrag weist den Monatsbetrag, die Vertragslänge und die Zahlungsweise aus.
6.3 Die Zahlung muss innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterschrift erfolgen. In den ersten zwei Wochen kann der Kunde den Vertrag schriftlich widerrufen. Für den Fall, dass mehrere Zahlungen vereinbart wurden muss die jeweilige Zahlung vor Beginn des nächsten Berechnungszeitraumes erfolgen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet den Beitrag per Überweisung zu begleichen. Des Weiteren hat der Kunde die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er kann eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen.
Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5 Geht die Zahlung (Einzugsermächtigung eingeschlossen) nicht wie vereinbart beim bewegungsRAUM ein, bestehen bis zur Begleichung dieser keine Leistungsansprüche seitens des Kunden.
6.6 Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens der kontoführenden Bank zurückreichende Lastschrift erhebt bewegungsRAUM eine Pauschale von 3% des Rechnungsbetrages. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, so kann bewegungsRAUM für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Selbstzahlerpauschale von 3% des Rechnungsbetrages für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang erheben.
6.7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet bewegungsRAUM eine Mahnpauschale von 5% des Rechnungsbetrages.
6.8 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sämtlicher anfallender Entgelte bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten der Mahnung und gerichtlichen Eintreibung zu übernehmen.
6.9 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden (Doppelbezahlung, Überbezahlung, …) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder gegen offene Forderungen des bewegungsRAUMes verrechnet. Sofern der Kunde es wünscht oder keine offenen Forderungen seitens bewegungsRAUMes bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf das vom Kunden benannte Bankkonto. Kulanzgutschriften werden dem Kunden nicht ausgezahlt, sondern nur verrechnet.
§7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird für die jeweilige Variante durch die Angaben im Vertrag geregelt.
7.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt wird.
7.3 Für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung eines Einjahresvertrages hat der Kunde eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Zusätzlich muss er die Kosten der Eingangsdiagnostik/ggf. Zwischendiagnostik tragen.
Für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung eines Zweijahresvertrages hat der Kunde zusätzlich zu der im Zweijahresvertrag vereinbarten Monatsrate, die Anzahl der wahrgenommenen Monate mal dem Differenzbetrag zum Einjahresvertrag zu entrichten. Zusätzlich muss er die Kosten der ggf. durchgeführten Zwischendiagnostik tragen.
7.4 Sollte der Kunde den Bedingungen unter 7.2 oder 7.3 nicht nachkommen, wird ihm die Gesamtsumme des abgeschlossenen Vertrages in Rechnung gestellt. (beachte auch 6.8)
7.6 Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung verlängert sich der Mitgliedsvertrag um weitere sechs Monate nur mit Zustimmung des jeweiligen Unternehmens.
§8 Einwendungen gegen Rechnungen
8.1 Der Kunde hat die Rechnungen sorgfältig zu prüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Im Fall der gerechtfertigten fristgerechten Einwendungen erfolgt entsprechend eine Verrechnung oder eine Gutschrift.
§9 Datenschutz
9.1 bewegungsRAUM erhebt, verarbeitet und nutzt die persönlichen Daten der Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (bewegungsRAUM intern), sowie in den Fällen, die von gesetzlichen Vorschriften erlaubt werden oder mit der Einwilligung des Kunden.
9.2 Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung erstellt der bewegungsRAUM einen Überblick aller teilnehmenden Arbeitnehmer für das jeweilige Unternehmen.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Coswig, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. bewegungsRAUM ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.2 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
§11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
11.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „bewegungsRAUM“ abtreten.